Verhaltensregeln für das Oktoberfest

Die 11 wichtigsten Verhaltensregeln - Für mehr Spaß auf der Wiesn

Das Oktoberfest wird zum unvergesslichen Erlebnis, wenn jeder Rücksicht auf den anderen nimmt und die Verhaltensregeln auf dem Festplatz einhält. 

  1. Jeder noch so schöne Volksfestabend geht einmal zu Ende. Zwischen 1.30 Uhr und 6.00 Uhr morgens ist der Aufenthalt nur Berechtigten erlaubt, Wohnwagenbereiche und Lagerplätze dürfen ohnehin nicht betreten werden.
  2. Gefährliche Gegenstände haben hier nichts zu suchen. Dazu zählen Gas- und Pfeffersprühdosen und Waffen jeder Art.
  3. Inlineskates, Skateboards und Roller sind tolle Spielgeräte, dürfen aber in unseren Besucherstraßen nicht benutzt werden. Fahrräder sind in den Abstellplätzen bei den Haupteingängen gut aufgehoben.
  4. Die Notdurft ist ausschließlich in den vorhandenen Wiesn-Toiletten zu verrichten. Beachten Sie die vielen Hinweisschilder.
  5. Für Tiere gilt: "Wir müssen draußen bleiben". Blindenführhunde sind selbstverständlich ausgenommen.
  6. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nach 20.00 Uhr nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Festplatz aufhalten. Im Bierzelt dürfen Kinder unter 6 Jahren in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nur bis 20.00 Uhr bleiben.
  7. Kinderwagen sind von Sonntag bis Freitag auf dem Festgelände bis 18.00 Uhr erlaubt. An Samstagen sind Kinderwagen auf der Wiesn generell untersagt.
  8. Die Anlagen und Einrichtungen des Festplatzes sind nicht dafür da, bemalt, beschriftet oder beklebt zu werden.
  9. Alkoholische Getränke sind auf dem Festplatz erhältlich, das Mitbringen ist nicht erlaubt.
  10. Wilder Verkauf von Waren, private künstlerische Darbietungen und die Verteilung von Werbematerialien aller Art sind untersagt. Dies gilt auch für betteln und hausieren.
  11. Halten Sie sich bitte an die Regeln, womit die Zahlung von Bußgeldern oder gar ein Platzverweis vermieden wird.

 Quelle: Tourismusamt München

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