Zollbestimmungen

Reiseverkehr

Bayern Zollbestimmungen

Im folgenden einige kurze Infos, welche Vorschriften bei der Ein- und Ausfuhr zu beachten sind, wenn Sie im Rahmen einer Reise die Grenzen überschreiten.

Jeder Reisende, der die Grenzen der Europäischen Gemeinschaft (EG) überschreitet, kommt mit dem Zoll in Berührung.
Welche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften dabei zu beachten sind, hängt davon ab:

  • ob Sie Bürger der EG sind und Ihr Reiseziel ein Mitgliedstaat der EG ist
  • ob Sie Bürger der EG sind und Ihre Reise in ein sogenanntes "Drittland" führt, das heißt in einen nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Staat,
  • ob Sie als Besucher aus einem Drittland nach Bayern (Deutschland) einreisen möchten

Geschäftsreisende sollten jedoch beachten, dass gewerbliche Waren von diesen Regelungen ausgenommen sind. Sie unterliegen den Regelungen des kommerziellen Warenverkehrs.

Bei Fragen zu gewerblichen Waren, die zwischen Mitgliedstaaten der EG transportiert werden, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Informationen zu Ausweispapieren, die bei der Einreise nach Bayern (Deutschland) oder einem sonstigen Land benötigt werden, erhalten Sie von der Bundespolizei oder vom Auswärtigen Amt.

Alle weiteren Infos zum Zoll finden Sie unter folgendem link : www.zoll.de

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